Willkommen auf meiner Website
Von Anfang an in guten Händen !
Elke Schönherr – Hebamme
73434 Aalen- Hofherrnweiler
Telefon: 07361 - 468500
Was Sie als Schwangere wissen sollten
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden – sie umfasst die Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit, bei nicht stillenden Müttern bis 9 Monate nach der Geburt.
Jedes neu geborene Kind hat Anspruch auf Hebammenhilfe, z.B. bei Adoption. Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung.
Hebammenhilfe steht ihnen auch zu, wenn es zu einer Fehlgeburt oder einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt.